Kirchensteuer
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Eine Steuer, die der Staat im Auftrag registrierter Religionsgemeinschaften in Deutschland, Österreich, der Schweiz und einigen nordischen Ländern erhebt, berechnet als Prozentsatz der Einkommensteuer.
## Kirchensteuer
Die Kirchensteuer ist ein verpflichtender Beitrag, den der Staat von Mitgliedern anerkannter Religionsgemeinschaften erhebt, vor allem in den deutschsprachigen Ländern.
### Sätze
| Land | Satz | Bemessungsgrundlage |
|---------|------|-------|
| Deutschland (die meisten Bundesländer) | 9 % der Einkommensteuer | Lohnsteuer |
| Deutschland (Bayern, Baden-Württemberg) | 8 % der Einkommensteuer | Lohnsteuer |
| Österreich | ~1,1 % des zu versteuernden Einkommens | direkt auf das Einkommen |
| Schweiz | 2–4 % der Kantonssteuer | je nach Kanton unterschiedlich |
| Dänemark | ~0,7 % des zu versteuernden Einkommens | Kirchenmitgliedschaft |
### Austritt
In Deutschland gilt die Kirchensteuer nur für registrierte Mitglieder einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft (katholische, evangelische, jüdische Gemeinden). Ein formeller Kirchenaustritt beim örtlichen Gericht oder Standesamt beendet die Pflicht.
### Auswirkung auf das Nettogehalt
Bei einer angestellten Person in Deutschland mit 80.000 € Einkommen und einem Grenzsteuersatz von 42 % beträgt die zusätzliche Kirchensteuer rund 3.024 €/Jahr (42 % × 9 % × 80.000 €), was das monatliche Nettoeinkommen um etwa 252 € mindert.